Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bei allen Leistungen und für alle Verträge, die die consulteria für Kunden erbringt oder mit Ihnen eingeht, gelten die unten aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kunde mit Vertragsabschluss anerkennt.Bei allen Leistungen und für alle Verträge, die die consulteria für Kunden erbringt oder mit Ihnen eingeht, gelten die unten aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kunde mit Vertragsabschluss anerkennt.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der consulteria und ihren Auftraggebern über Beratungen und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
2. Umfang und Ausführung des Auftrages
2.1 Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg.
3. Urheberrecht
3.1 Der Auftraggeber kann alle Ergebnisse der Beratung durch die consulteria nach Bedarf verwenden und dafür auch Zitate aus Berichten verwenden. Aus der gemeinsamen Arbeit darf jedoch nichts so verwendet werden, dass es eine Gefahr für das Geschäftsmodell der consulteria bedeuten würde.
4. Gewährleistung
4.1 Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel (Nachbesserung).
4.2 Alle Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren mit Ablauf von sechs Monaten, nachdem die consulteria die Leistung, die Gegenstand des Vertrages ist, erbracht hat.
5. Haftung
5.1 Die consulteria nach haftet, auch im Rahmen von § 278 BGB, ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
5.2 Sofern die consulteria oder ihre Mitarbeiter (Erfüllungsgehilfen) fahrlässig gehandelt haben, haftet sie bis zu einem Höchstbetrag von 7.500,00 € für den einzelnen Schadensfall. Eine höhere Haftungssumme ist von Fall zu Fall besonders zu vereinbaren.
5.3 Als einzelner Schadensfall ist die Summe der Schadensersatzansprüche aller Beteiligten zu verstehen, die sich aus ein und derselben Handlung ergeben oder die von demselben Anspruchsberechtigten aus verschiedenen Handlungen gegen die consulteria nach oder ihre Mitarbeiter geltend gemacht werden, soweit ein rechtlicher oder wirtschaftlicher Zusammenhang besteht.
6. Schweigepflicht gegenüber Dritten
6.1 Die consulteria und ihre Mitarbeiter sind verpflichtet, alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, vertraulich zu behandeln, es sei denn, dass der Auftraggeber sie von dieser Pflicht entbindet oder gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
6.2 Die consulteria darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten aushändigen, sofern aus daraus nicht erkennbar ist, um welches Unternehmen es sich handelt und sich daraus keine geschäftlichen Nachteile für den Auftraggeber ergeben.
7. Annahmeverzug und Verletzung der Mitwirkungspflichten
7.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die consulteria bzw. deren bevollmächtigte Person die für die Durchführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig und umfassend erhält, da der Beratungserfolg sonst vermindert werden kann. Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der von do ut des Consulting erbrachten Leistung in Verzug oder verletzt der Auftraggeber die ihm vertragsgemäß obliegenden Mitwirkungspflichten, ist die consulteria nach Ablauf einer Frist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
7.2 Im Falle einer solchen Kündigung ist die consulteria berechtigt, die bis dahin angefallenen Beratungsstunden in Rechnung zu stellen.
8. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
Nach Befriedigung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat die consulteria auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die sie aus Anlass ihrer Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen der consulteria und ihrem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die die consulteria bereits vor dem Auftrag besaß. Die consulteria kann von Unterlagen, die sie an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und für eigene Zwecke zurückbehalten.
9. Ersatz von Auslagen, Aufrechnung
9.1 Die consulteria hat neben ihrer Honorarforderung keine Ansprüche auf Erstattung ihrer Auslagen, soweit nicht anders vereinbart; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Sie kann angemessene Vorschüsse verlangen und die Auslieferung ihrer Leistungen von der vollen Befriedigung ihrer Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.
9.2 Eine Aufrechnung gegen Forderungen der consulteria auf Vergütung und eventuell vereinbartem Auslagensatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
10. Sonstiges
10.1 Zahlungen sind innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungserteilung an die consulteria zu leisten.
11. Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
11.1 Mit Beauftragung der consulteria erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang an. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten dabei für alle Arten von zu erbringenden Leistungen. Eine Nutzung der erbrachten Leistung bzw. des erstellten Produktes ist nur bei vollständiger Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen möglich. Stimmt der Kunde diesen (auch in Teilen) nicht zu, so darf keine Nutzung der erstellten Leistung bzw. des erstellten Produktes erfolgen.
11.2 Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen oder einzelne vertragliche Abreden unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen treten sinngemäß einschlägige gesetzliche Bestimmungen entsprechend des wirtschaftlichen Zweckes.
11.3 Alle weiteren Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
11.4 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Bergisch Gladbach.

